Nachdem in den letzten Jahren die Nachfrage nach PV-Anlagen mit dem Angriff auf die Ukraine nahezu explodiert ist, will Deutschland dieses Hoch jetzt beibehalten, um ab 2026 sein jährliches Ausbauziel von 22 Gigawatt zu erreichen. Deshalb machte die Bundesregierung kürzlich einen großen Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung, indem sie das “Solarpaket 1” vorgestellt hat. Diese Initiative hat das Potential, die Energielandschaft Deutschlands grundlegend zu verändern und einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Solarpaket 1 der Bundesregierung befassen und seine Auswirkungen auf die erneuerbare Energieerzeugung diskutieren.

Was ist das Solarpaket 1?

“Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um“ So stellte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Solarpaket 1 vor, welches eine wegweisende politische Initiative ist, die darauf abzielt, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland erheblich zu beschleunigen. Es handelt sich um eine umfassende Strategie, die verschiedene Maßnahmen und Anreize umfasst, um den Anteil der Solarenergie an der Gesamtstromerzeugung signifikant zu erhöhen. Das Paket beinhaltet sowohl finanzielle Unterstützung als auch regulatorische Änderungen, um die Nutzung von Solarenergie auf privater, gewerblicher und industrieller Ebene zu fördern.

Kleinst- und Kleinanlagen werden entbürokratisiert

Bei Balkonkraftwerken ändern sich gleich mehrere wichtige Details für die Betreiber. Diese müssen in Zukunft nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es auch nicht mehr notwendig sein, ältere Stromzähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks auszutauschen, sofern noch kein digitaler vorhanden ist. Konkret heißt das, dass der Betreiber nicht mehr vom Netzbetreiber abhängig ist, bis er seinen Strom verwenden darf. Ebenfalls soll sich am technischen Rahmen etwas ändern. Künftig kann man das Balkonkraftwerk dank Schuko-Stecker einfach in jede haushaltsübliche Steckdose stecken.

Neben den Balkonkraftwerken verbessert sich auch die Ausgangslage bei kleineren Photovoltaikanlagen auf den privaten Dächern. Der bisher bestehende vereinfachte Netzanschluss wird von 10,8 auf 30 Kilowatt Anlagenleistung angehoben. Das hat für Betreiber in der Praxis den Vorteil, dass bis zu dieser Leistung die Anlage auch ohne Überprüfung des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden kann, sobald dieser nicht innerhalb einer vorgegeben Frist auf den Antrag eines Anschlusses reagiert hat. Endloses Warten auf den Netzbetreiber hat somit ein Ende. Auch der Zugang zur Direktvermarktung soll vereinfacht werden. So werden die Vorgaben zur technischen Ausstattung bei Anlagen bis 25 Kilowatt gelockert. Die Steuerbarkeit müsse nicht zwingend gegeben sein, könne aber zwischen Anlagenbetreiber und Direktvermarkter vereinbart werden. Dies senkt unterm Strich die Kosten für die optionale Direktvermarktung bei kleinen Anlagen.

Auch wird Anlagenbetreibern ein Recht auf eine passende Anschlussleitung zu ihrer Anlage eingeräumt. Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer eine solche Leitung genehmigen und der Betreiber nur noch über das „Wie?“ mit dem Eigentümer verhandeln muss.

Vereinfachung beim Mieterstrommodell und dem Betrieb in Mehrfamilienhäusern.

Des Weiteren wird es auch Vereinfachungen beim Mieterstrommodell geben. Hier sollen künftig mehr Flächen bebaut werden dürfen. Während man bisher nur Wohngebäude nutzen konnte, lassen sich jetzt, solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das öffentliche Netz fließt, auch gewerblich genutzte Nebengebäude oder Garagen in die Planung mit einbeziehen. Aber nicht nur dort greift das Solarpaket 1. Auch bei der im Moment sehr umfangreichen Bürokratie rund um das Mieterstrommodell soll der Kunde entlastet werden. Und wenn Sie Eigentümer einer Wohung in einem Mehrfamilienhaus sein sollten, können Sie gemeinsam mit anderen Eigentümern eine PV-Anlage betreiben, ohne dass nur ein Einzelner als Hauptstromversorger fungiert.

Gewerbeanlagen

Nachdem auf Gewerbedächern tendenziell viel Platz vorhanden ist, sah das Bundesministerium für Wirtschaft auch hier Bedarf diesen Bereich attraktiver zu gestalten und hat deshalb deutlich nachgebessert. Zum Einen sind zukünftig sogenannte Anlagenzertifikate erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW, statt zuvor 135 kW, erforderlich und zum Anderen wird auch hier die Direktvermarktung flexibilisiert. Interessant ist das vor allem für gewerbliche PV-Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch. Überschüssiger Solarstrom kann zukünftig an den Netzbetreiber weitergegeben werden, für den es zwar keine Vergütung gibt, die Direktvermarktungskosten jedoch auch komplett wegfallen.

Spezielle Agri-PV-Anlagen erhalten mehr Förderung

Um den Ausbau von Freiflächenanlagen voranzutreiben, werden neue Gebiete offiziell bebaubar. Dafür wird bei der Ausschreibung für solche Projekte sogar eine neue Kategorie etabliert. Diese beinhaltet besondere Solaranlagen auf benachteiligten Gebieten, die mehr Förderungen erhalten sollen. Das sind unter anderem vertikal oder in 2,10 m Höhe angebrachte Anlagen, die an Lärmschutzwänden oder in Überschwemmungsgebieten ihren Platz finden oder aber auch auf bereits landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Kriterien zur Extensivierung (weniger Herbizide) nachweisen können.

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Fazit

Natürlich gehen mit einer solch umfassenden Gesetzesänderung auch Herausforderungen und Diskussionen einher. Die genaue Umsetzung der neuen Maßnahmen, die Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Lasten und die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Umweltzielen sind Themen, die in den kommenden Monaten sicherlich intensiv diskutiert werden müssen.

Insgesamt zeigt der vorgelegte Gesetzentwurf aber eine ambitionierte Vision für die Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland. Er unterstreicht die Entschlossenheit, die Energiewende voranzutreiben und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Während die Debatte über den Entwurf sicherlich anhalten wird, ist klar erkennbar, dass die Sonne eine Schlüsselrolle in der Energieversorgung der Zukunft spielen wird – eine Zukunft, die dank des Solarpakets heller und nachhaltiger erscheint denn je zuvor. Den kompletten Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen.