Ab dem 26.09.2023 haben Besitzer von Elektroautos in Deutschland die Möglichkeit einen Zuschuss für den Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern zu beantragen. Diese Förderung, die als „Solarstrom für Elektroautos“ (Förderprogramm 442) bekannt ist, bietet eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.200 Euro und ist speziell an Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude gerichtet.

Was wird gefördert?

Das Hauptziel dieser Förderung besteht darin Elektroautobesitzer dabei zu unterstützen, ihre Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Solarstrom aufzuladen. Konkret werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  1. Der Kauf einer neuen Ladestation mit einer Mindestleistung von 11 kW.
  2. Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Mindestspitzenleistung von 5 kWp.
  3. Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Mindestkapazität von 5 kWh.
  4. Der Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller erforderlichen Installationsarbeiten.
  5. Die Integration eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der gesamten Anlage.

Wer ist förderberechtigt?

Um für diese Förderung in Frage zu kommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie schaffen die Ladestation, Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher neu an und haben keine dieser Komponenten bereits erworben oder bestellt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Komponenten von einem oder verschiedenen Anbietern stammen. Des Weiteren können auch mehrere Installationsfirmen beauftragt werden.
  2. Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf Ihren Namen oder den Namen einer im selben Haushalt lebenden Person zugelassen ist oder das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bestellt haben. Beachten Sie, dass Leasingverträge für Elektroautos eine Laufzeit von mindestens 12 Monate haben müssen, um förderfähig zu sein. Firmen- oder Dienstwagen sind davon ausgeschlossen.
  3. Sie wohnen bereits in einem vorhandenen Wohngebäude.

Diese Förderung gilt nicht für Neubauten vor dem Einzug, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser, Eigentumswohnungen und die mehrfache Förderung desselben Wohngebäudes.

Welche Wallbox ist förderfähig?

Nachdem es auch Wallboxen gibt, die unabhängig von der PV-Anlage oder ohne HEMS (Home Energy Management System) das PV-Überschussladen beherrschen, stellt sich dem Verbraucher natürlich brennend die Frage, welche Wallboxen förderfähig sind. Die KfW Förderbank schreibt dazu auf ihrer Webseite, dass eine Liste der Wallboxen noch diesen September veröffentlicht wird.

Was ist wenn ich bereits eine PV-Anlage besitze?

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Neubesitzer und soll den Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigen. Wenn Sie allerdings Ihre bereits bestehende PV-Anlage um 5 kWp erweitern und sowohl Wechselrichter als auch den Speicher komplett erneuern, dann ist Ihre Anlage theoretisch förderfähig. Eine Wallbox muss natürlich weiterhin neu angeschafft bzw. gegebenenfalls ersetzt werden.

Höhe und Auszahlung des Zuschusses

Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  1. 600 Euro pauschal für die Ladestation (oder 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
  2. 600 Euro pro kWp für die Photovoltaikanlage, maximal 6.000 Euro
  3. 250 Euro pro KWh für den Solarstromspeicher, maximal 3.000 Euro

Die maximale Förderhöhe beträgt 10.200 Euro.

Sollten die Gesamtkosten des Projekts den Zuschussbetrag unterschreiten, erhalten Sie keine Förderung.

Antragsverfahren

Der Antrag für diese Förderung muss über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden bevor Sie Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellen oder Verträge für die Lieferung und Leistung abschließen. Nach Erhalt der Zusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.

Nachweis und Auszahlung

Ab März 2024 müssen Sie Nachweise zur Identität und die Durchführung des Vorhabens seit dem 26.09.2023 erbracht werden. Dazu erfassen Sie im Kundenportal der KfW die Daten zur installierten Ladestation, Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher und laden alle relevanten Rechnungen hoch. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Beispiel zur Nutzung der Förderung

Franz Lampe, ein neuer Elektroautobesitzer, plant die Installation einer Komplettanlage bestehend aus Ladestation, Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers zu Hause. Die Gesamtkosten für sein Vorhaben betragen 32.000 Euro. Dank des Zuschusses „ Solarstrom für Elektroautos“ kann er mit einer Förderung von 8.000 Euro rechnen, was seinen Eigenanteil auf 24.000 Euro reduziert.

Komponenten Kosten
Ladestation mit 11kW 2.000 Euro
Photovoltaikanlage mit 9kWp 20.000 Euro
Solarstromspeicher 10.000 Euro
Gesamt 32.000 Euro
Finanzierung Betrag
Zuschuss Ladestation (pauschal) 600 Euro
Zuschuss Photovoltaikanlage (9 x 600 Euro) 5.400 Euro
Zuschuss Solarstromspeicher (8 x 250 Euro) 2.000 Euro
Eigenanteil 24.000 Euro
Gesamt 32.000 Euro

Fazit

Diese Förderung ermöglicht es, Elektroautobesitzern Ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und gleichzeitig finanzielle Unterstützung für die Installation einer nachhaltigen Energieinfrastruktur zu erhalten.

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Für die Beratung und Planung Ihrer Photovoltaikanlage stehen wir Ihnen von AMPERIOS gerne zur Verfügung.